Bücher- und Materiallisten

Hinweis

Nach § 111 (Lehrmittelfreiheit) BbgSchulG i. V. m. § 12 Lehrmittelverordnung sind Schülerrinnen und Schüler vom Eigenanteil nach der Lernmittelverordnung befreit, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bezogen werden.

Hierzu ist ein formloser Antrag mit entsprechenden Nachweisen per Email oder im Sekretariat der Grundschule bis zum 30. Mai jeden Jahres abzugeben.

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