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Liebe Eltern, bald ist es soweit, ein neuer Abschnitt im Leben Ihres Kindes beginnt, der erste Schultag rückt in greifbare Nähe. Mit dem Schuleintritt erfährt Ihr Kind nicht nur eine Steigerung seiner Aufgaben und Anforderungen, sondern auch die Erweiterung seines sozialen Umfeldes. Ihr Kind muss sich auf einen anderen Zeitablauf einstellen, lernt fremde Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte kennen, muss in einer neuen sozialen Umgebung seinen gesicherten Platz finden und schließlich erhöhte Gefahren im Straßenverkehr selbst bewältigen. Die gemeinsame Aufgabe von Schule und Ihnen, liebe Eltern, muss es deshalb sein, in vertrauensvoller und unterstützender Hilfe Ihrem Kind den Start und den weiteren Weg in der Schule so zu gestalten, dass sich Ihr Kind bei uns wohlfühlt und jeden Tag gern zur Schule geht.
Simone Baertz Schulleiterin
Informationen zur Einschulung 2025/26
Die Einschulung 2024/25 hat stattgefunden. Informationen zum folgenden Schuljahr erhalten Sie hier, sobald diese vorhanden sind.
Mit Beginn des neuen Schuljahres rücken alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 2 in der Regel in die nächst- höhere Klassenstufe auf. Ab Klasse 3 werden die Schüler versetzt, wenn in nicht mehr als zwei Fächern auf dem Zeugnis die Note 5 oder 6 erteilt wurde. Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern die jeweilige Klassenstufe einmal freiwillig wiederholen oder bis zur Aushändigung des Halbjahreszeugnisses in die vorherige Klassenstufe zurücktreten, wenn sie oder er in der Klassenstufe nicht mehr erfolgreich mitzuarbeiten vermag.
Die Beurlaubung Ihres Kindes/Ihrer Kinder vom Unterricht kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Über eine Beurlaubung bis zu drei Tagen innerhalb eines Schuljahres entscheidet die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer, bis zu vier Wochen die Schulleitung. Anträge sind rechtzeitig zu stellen und sollten im Interesse des Kindes auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben. Der versäumte Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden. Urlaubsreisen sind kein wichtiger Grund zur Beurlaubung. Sie werden nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt.
Die Eltern wählen alle zwei Jahre aus ihrer Mitte zwei Elternsprecherinnen bzw. Elternsprecher und deren Stellvertretungen. Diese laden im Einvernehmen mit der Klassenleitung oder auf Antrag hin zu Elternversammlungen ein. Bei Wahlen und Abstimmungen haben die Eltern in der Regel für jedes Kind zwei Stimmen. Zur ersten Elternversammlung lädt die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer ein. Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule. Sie kann Versammlungen aller Eltern der Schule einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
Schülerinnen und Schüler, können auf eigene Verantwortung mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Das Rad muss sicher angeschlossen werden. Hortkinder schließen die Fahrräder hinter dem Hortgebäude an. Grundsätzlich sollte das Fahrrad aber nur genutzt werden, wenn Ihr Kind sicher mit ihm umgehen kann und das Rad sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Fundsachen werden im Schulhaus im Erdgeschoss in einer Kiste gesammelt. Über mehrere Monate nicht abgeholte Sachen werden nach Abstimmung der Elternkonferenz gespendet.
Der Förderverein „Freunde und Förderer der Grundschule Bestensee e.V.“ wurde 2005 gegründet. Er unterstützt die Schule bei der Realisierung von Projekten. Es wäre schön, wenn Sie sich entschließen könnten, Mitglied im Förderverein zu werden, der Mindestbeitrag beträgt 1 Euro.
Nähere Informationen finden sie auf www.fuf-bestensee.de
Ihr Kind ist während der Schulzeit bzw. auf dem Schulweg über eine Gemeindeunfallversicherung versichert. Unfälle sind der Schulleitung anzuzeigen.
Unser Hausmeister ist Herr Hinzpeter. Sein Aufenthaltsraum befindet sich im Mittelgang des Hauptgebäudes.
Wenn Hitzeperioden auftreten, wird verkürzter Unterricht abgehalten. Eine Information erfolgt durch die Schule. Liegt keine Bescheinigung der Eltern vor, dass das Kind in einem solchen Fall allein nach Hause gehen kann, werden die Kinder bis zum regulären Unterrichtsende betreut. Letzteres gilt auch bei Unterrichtsausfall nur für die Klassen 5 und 6.
Bei Verlust oder Beschädigung von Dingen, die zum Schulbesuch notwendig sind (Kleidung, Unterrichtsmaterialien, auch das Fahrrad bei Anmeldung u. ä.) besteht Versicherungsschutz bis zu einer gewissen Höchstsumme. Dinge, wie Schmuckgegenstände, Wertsachen, Handy, Spielzeug fallen nicht darunter. Achten Sie also darauf, dass sie gar nicht erst zur Schule mitgebracht werden!
Sollte Ihr Kind auf Grund einer Erkrankung nicht zur Schule gehen können, hat eine Benachrichtigung bis 7.25 Uhr zu erfolgen. Dies kann zuerst auch telefonisch erfolgen, eine schriftliche Entschuldigung (auch per Mail möglich) sollte binnen drei Tagen nachgereicht werden. Im Allgemeinen reicht eine Entschuldigung durch die Eltern, nur in Ausnahmefällen kann und wird die Schule eine ärztliche Bescheinigung fordern (Attestpflicht), die dann auf Kosten der Eltern beigebracht werden mus
Leidet Ihr Kind/Ihre Kinder an einer meldepflichtigen oder übertragbaren Krankheit, wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Windpocken, Gelbsucht, Ruhr, Scharlach, TBC, Typhus, so darf das Schulgrundstück nicht betreten werden. Die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ist so lange untersagt, bis nach ärztlichem Befund eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Ungezieferbefall, zum Beispiel Läuse.
Sollte Ihr Kind an einer Krankheit leiden, die besondere Beachtung bzw. kurzfristige Maßnahmen erfordert (z. B. Allergien, Diabetes o. ä.), bitten wir Sie, uns möglichst frühzeitig zu informieren, damit wir im Ernstfall schnell helfen können.
Ab der ersten Klasse führen alle Schüler/innen verpflichtend ein Logbuch (Hausaufgabenheft) in dem alle wichtigen Informationen von und für Eltern vermerkt werden. Der Kostenbeitrag beträgt 2,50 €.
Das Mittagessen wird für die 1. und 2. Klassen nach Unterrichtsende in der Mensa eingenommen. Die Hauskinder gehen selbstständig zum Essen, die Hortkinder werden von ihren Betreuern begleitet. Die Essenausgabe erfolgt über ein Chipsystem. Weitere Informationen erhalten sie über ein Informationsschreiben der Firma.
Für unsere Schüler/innen besteht die Möglichkeit ein Schließfach für ihre Schulmaterialien über die Fa. Astra-Direkt zu mieten das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage gs-bestensee.de unserer Grundschule oder im Sekretariat.
Die Bücher und Materiallisten für das kommende Schuljahr finden sie auf unserer Homepage gs-bestensee.de. Die Schule verfügt über Freiexemplare (Bücher). Diese werden am 1. Schultag von der Schule ausgegeben.
Unser Sekretariat befindet sich im Hauptgebäude, im Mittelgang. Die Schulsachbearbeiterin Frau Frenzel, steht Ihnen und den Kindern gern mit Rat und Tat zur Seite. Sämtliche Kontakt-, Telefon- und Emailadressen Änderungen bitte nur im Sekretariat melden, da dort die Daten gepflegt werden.
Der Schulweg ist besonders für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse eine Aufgabe, die gut vorbereitet werden muss. Die selbstständige Bewältigung des Weges durch alle Kinder ist das Ziel.
Wir empfehlen Ihnen ein Schulwegtraining.
• Erkunden Sie vor der Einschulung den günstigsten und sichersten Weg zur Schule.
• Nehmen Sie Ihr Kind an die Hand und gehen Sie mit ihm wiederholt die Strecke ab. Tun Sie dies nicht am Sonntag, wenn nur geringer Verkehr auf der Straße ist, sondern möglichst zur Schulwegzeit am Morgen. Dadurch stellen Sie auch fest, wie viel Zeit für den Schulweg geplant werden muss.
• Üben Sie den Schulweg mit umgekehrten Rollen. Ihr Kind führt Sie und erklärt Ihnen, worauf man aufpassen muss.
• Vereinbaren Sie mit in der Nähe wohnenden Mitschülern/innen, dass die Kinder gemeinsam zur Schule gehen (wenn möglich unter Führung eines älteren Kindes).
• Schicken Sie Ihr Kind nie in Eile aus dem Haus, wenn es einmal etwas spät geworden ist.
Der Sozialfond ist eine geförderte Leistung des Landes Brandenburg für Eltern mit geringem Einkommen. Voraussetzung ist, dass staatliche Leistungen bezogen werden. Die Abgabe eines Antrages unterliegt der Verschwiegenheit. Sie können diese im Sekretariat abgeben. Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Schulsachbearbeiterin Frau Frenzel gerne zur Verfügung.
Der Spielplatz auf dem Schulgelände ist nicht öffentlich nutzbar. Nach dem Unterrichtsschluss bzw. nach dem Essen verlassen die Hauskinder das Schulgelände. Die Betreuung endet 15 Minuten nach Unterrichtsende. Der Hortspielplatz auf dem Schulgelände ist nicht öffentlich.
Der Spielplatz an der Landkost-Arena steht ab 15.30 Uhr der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Schülerinnen und Schüler können ganz oder teilweise vom Sportunterricht befreit werden. Dies muss von den Eltern schriftlich beantragt und begründet werden. Für langfristige Befreiungen ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Wünschen Sie ein Gespräch mit der Schulleitung, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Sekretariat, mit Angabe des Grundes. Zur Schulleitung unserer Schule gehören Frau Baertz als Schulleiterin sowie Frau Friebus als ihre Stellvertreterin.
Mit den Klassen- und Fachlehrern vereinbaren Sie bitte persönlich Gesprächstermine. Im November findet ein zentraler Elternsprechtag statt, d.h. an diesem Tag können Sie mit den Lehrkräften Ihres Kindes in der Schule einen Termin vereinbaren. Während des Vormittags haben die Lehrerinnen und Lehrer Unterrichts- und Aufsichtsverpflichtungen. Hier sollten diese nicht durch Gespräche abgelenkt werden.
Einlass ab 7.25 Uhr
1. Stunde 7.40 – 8.25 Uhr
Frühstückspause
2. Stunde 8.35 – 9.20 Uhr
kleine Hofpause
3. Stunde 9.40 – 10.25 Uhr
4. Stunde 10.35 – 11.20 Uhr
5. Stunde 11.30 – 12.15 Uhr
große Hofpause
6. Stunde 12.50 – 13.35 Uhr
7. Stunde 13.40 – 14.25 Uhr
Bei verkürztem Unterricht gelten folgende Unterrichtszeiten:
1. Stunde 07.40 – 08.25 Uhr
Frühstückspause
2. Stunde 08.35 – 09.20 Uhr
kleine Hofpause (20 min)
3. Stunde 9.40 – 10.25 Uhr
4. Stunde 10.35 – 11.20 Uhr
5. Stunde 11.30 – 11.55 Uhr (verkürzt)
6. Stunde 12:00 – 12:25 Uhr (verkürzt)
Große Hof- und Essenspause (40 min)
7. Std. entfällt
In der 1. und 2. Klasse gibt es entsprechend der Grundschulverordnung § 10 keine Zensuren. Die Lehrerinnen und Lehrer schätzen den Leistungsstand Ihres Kinder in den einzelnen Lernbereichen durch ein Kompetenzzeugnis ein. Die Kinder sollen frei von Druck und Misserfolgserlebnissen die lange Schulzeit beginnen können. Mit der Jahrgangsstufe 3 erfolgt wieder die bekannte Benotung entsprechend der in der Schule festgelegten Grundsätze.
Zum Halbjahr im Februar und am Ende des Schuljahres im Juni bzw. Juli erhält ihr Kind in den Jahrgangsstufen 3 – 6 ein Zensurenzeugnis. Dazu kommt jährlich eine Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Zu Letzterem gehört auch ein auswertendes Gespräch mit Ihrem Kind, an dem Sie teilnehmen können. Im ersten und zweiten Schuljahr erhält es am Schuljahresende ein Kompetenzzeugnis, zum Halbjahr erfolgt die Einschätzung in einem Elterngespräch.
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