So war der Eltern-Infoabend

Am 24.03. fand bei uns an der Schule in Zusammenarbeit mit der Polizei ein Eltern-Informationsabend zum Thema zum „Umgang mit digitalen Medien und Klassenchats“ statt.

Die wichtigsten Infos aus dem Eltern-Infoabend haben wir hier zusammengefasst:

  • Im Schnitt benutzen 5. Klässler ihr Handy 4 Stunden am Tag.
  • Kurzfilm Ella zum Thema „Datenschutz im Netz“ von der Telekom (https://www.youtube.com/watch?v=bu-fR8nrwjs)
  • WhatsApp nutzen viele Kinder, empfehlenswert erst ab 12 Jahren (Laut aktuellen Nutzungsbedingungen ist die Nutzung dieses Dienstes erst ab 13 Jahren vorgesehen.)
  • Die beliebte App „Roblox“ ist offiziell erst ab 16 Jahren erlaubt.
  • 3 von 10 Kindern werden online gemobbt
  • Eltern/ Erziehungsberechtigte sind Vorbilder für ihre Kinder und leben ihnen Angewohnheiten vor
  • Eltern dürfen die Smartphones der Kinder kontrollieren
  • Problematik bei Webseiten: man kann ohne Alterskontrolle einfach anklicken/bestätigen, dass man volljährig ist
  • Die am häufigsten von Fünftklässlern gegoogelten Seiten sind Pornoseiten
  • Jede:r sollte sogenannte „Dickpics“ anzeigen

Empfehlung der Polizei: Kein Google als Suchmaschine für Kinder – generell möglichst auch nicht auf den Handys der Kinder.

Insgesamt nahmen 29 Eltern bzw. Erziehungsberechtigte am Eltern-Informationsabend teil. Als Gastrednerin war Frau Strelow von der Polizei eingeladen. Neben der reinen Information wurde auch über die „Kontrolle“ der Handys durch die Eltern diskutiert. Viele nutzen dafür „Family Link“, um Aktivitäten wie das Herunterladen von Apps oder die Dauer der WLAN-Nutzung zu steuern. Grundsätzlich dürfen Eltern die Smartphones ihrer Kinder kontrollieren, rechtlich vor allem dann, wenn eine Gefährdung vorliegen könnte. Gleichzeitig sollte dabei natürlich das Vertrauen und die Beziehung zum Kind nicht leiden.

Explizit wurde noch einmal auf Folgendes hingewiesen: Wenn ein Kind von einem anderen Kind ein Nacktfoto oder ähnliche sexuelle Inhalte zugeschickt bekommt, dürfen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte auf keinen Fall Fotos von diesem Chat machen. In diesem Fall würde sich das entsprechende Bild auf dem Handy einer erwachsenen Person befinden, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Die klare Empfehlung lautet daher: Mit dem Handy des Kindes direkt zur Polizei gehen.

Zum Nachlesen finden Sie hier ein Informationsblatt der Polizei sowie eine Broschüre, die vor Ort ausgeteilt wurden. Darin werden unter anderem Begriffe wie Cybergrooming, Happy Slapping oder Snuff-Videos erklärt und eingeordnet. Die Broschüre bietet eine gute Gesamtübersicht.

Schulsozialarbeiterin Michelle Döring zieht folgendes Fazit aus dem Eltern-Informationsabend: „Digitale Medien und Endgeräte sind ein fester Bestandteil im Alltag von Kindern. Ein vollständiges Verbot ist weder realistisch noch sinnvoll. Umso wichtiger ist ein bewusster und begleiteter Umgang: Eltern sollten auf Altersfreigaben achten, klare Nutzungszeiten vereinbaren und vor allem im Gespräch mit ihren Kindern bleiben. Wünsche, Regeln und Grenzen sollten gemeinsam besprochen und respektiert werden. Bei problematischen Inhalten wie sexuellen Darstellungen oder Cybermobbing ist es entscheidend, nicht wegzusehen, sondern aktiv zu handeln und entsprechende Vorfälle zu melden. Der Schutz der betroffenen Kinder muss dabei stets im Vordergrund stehen!“

Polizeiliche Präventionsangebote wie dieser Elternabend leisten einen wichtigen Beitrag zur Schulsozialarbeit. Ihr Ziel ist es, frühzeitig aufzuklären und für mögliche Gefahren zu sensibilisieren – bevor konkrete Probleme entstehen.